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BilMoG-Reform – mehr Transparenz bei Bilanzen
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) erfolgt die umfangreichste Modernisierung des Handelsbilanzrechts seit dem Bilanzrichtliniengesetz (BiRiliG) im Jahr 1985. Am 26. März 2009 wurde das BilMoG vom Bundestag und am 3. April 2009 vom Bundesrat verabschiedet. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 28. Mai 2009.
Ziel des neuen BilMoG ist es, das Handelsgesetzbuch und damit die Bilanzierungsregeln internationalen Standards anzupassen, um die Aussagekraft und die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse zu erhöhen. Zusätzlich nimmt der Aufwand zum Erstellen einer Bilanz durch das neue Gesetz ab. Experten gehen davon aus, dass Unternehmen durch die Neuregelung Bilanzierungskosten von rund 1,3 Mrd. Euro sparen können, was vor allem kleinere und mittlere Unternehmen entlastet. Zusammengefasst bringt das BilMoG: weniger Bürokratie, niedrigere Kosten und größere Transparenz.
Eine der wichtigsten Erleichterungen ist die Befreiung der Einzelkaufleute von der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht (unter Berücksichtigung der Grenzwerte bei Umsatz und Gewinn). In die gleiche Richtung geht auch die Anhebung der Schwellenwerte für die Größeneinteilungen von Kapitalgesellschaften und diesen gleichgestellten Personengesellschaften. Dies hat ebenfalls zur Folge, dass sich die Berichterstattungspflichten vieler kleinerer und mittlerer Unternehmen verringern.
Die neuen Bilanzierungsregelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2010 anzuwenden. Sie können freiwillig bereits für den Abschluss 2009 angewendet werden. Einige Vorschriften, insbesondere zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben, gelten verpflichtend schon für das Geschäftsjahr 2009. Bilanzierungserleichterungen für kleine und mittelgroße Unternehmen können – soweit dies noch möglich ist – schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden.
Einzelheiten zum Gesetz und zu den wesentlichen Änderungen finden Sie beim Bundesministerium für Justiz.
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